Als Ärztin oder Arzt läuft deine Altersvorsorge übers Versorgungswerk – das ändert sich auch in der Elternzeit nicht automatisch. Dazu kommt: Hohes Einkommen = Elterngeld gedeckelt bei 1.800€/Monat.
Wer als Ärztin 8.000€ netto verdient, bekommt trotzdem nur 1.800€ Elterngeld/Monat. Die Einkommenslücke ist enorm. Paarkonstellationen, wo der Partner übernimmt, sind hier besonders sinnvoll. ElterngeldPlus über 28 Monate kann die Gesamtsumme erhöhen.
Dein Versorgungswerk schreibt keine Beitragspause automatisch gut. Erkundige dich beim zuständigen Versorgungswerk (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, etc.) ob du in der Elternzeit Beiträge aussetzen oder reduzieren kannst – und welche Folgen das für deine Rente hat.
Bei PKV wird das Kind separat mitversichert – das kostet bei vielen Tarifen 100–200€/Monat extra. Bei angestellten Ärztinnen/Ärzten: Prüfen ob das Kind beitragsfrei über den GKV-Partner mitversichert werden kann.
Für niedergelassene Ärzte: KV-Abrechnungen laufen vierteljährlich. In der Elternzeit bricht die Praxiseinnahme weg, fixe Kosten bleiben. Ein Liquiditätspuffer von 6 Monatsumsätzen ist Pflicht.
Als Ärzte & Freiberufler gibt es ein paar Besonderheiten die du kennen solltest. Ich erkläre sie dir – kostenlos und ohne Fachchinesisch.
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